Einen wunderschönen Tag : (gilt
auf jeden Fall!)
(Diese Erweiterung gilt nur
soweit sie nicht durch anderweitige Bestimmungen der Gesetzte oder durch die
aktualisierte Version auf "www.AGB.MediaArt-Dortmund.de"
für Medienproduktionen erweitert oder ausser kraft gesetzt wird.)
... und ist daher als Erweiterung
nur zur Klärung der Grundlegenden AGB's für grafischen sowie technischen
Service und Vertrieb auf MediaArt-Dortmund.de/agb
& für Medienproduktionen zur zuvor genannten URL der AGB für
www.print-house.de und aller Subdomains
zu werten!
1. Allgemeines
Verkauf und Lieferung erfolgen
nur zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen und Nebenarbeiten bedürfen
der schriftlichen Bestätigung. Aus einem stillschweigenden Verzicht
unsererseits auf die Beachtung der Schriftform bei abweichenden Regelungen und
Nebenabreden in der Vergangenheit kann kein grundsätzlicher Verzicht auf die
Einhaltung der hierdurch berührten Bestimmungen der vorliegenden Bedingung hergeleitet
werden. Bedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn sie von uns
nicht ausdrücklich zurückgewiesen werden. Lieferverträge werden von uns erst
durch schriftliche Bestätigung verbindlich. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-
oder Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. Bei Nichteinhaltung,
insbesondere bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Ausführung
vorliegender Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise
auszusetzen oder die Aufträge zu streichen.
2. Angebot und
Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind
freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die
Media Art / J.Hohnfeldt eine Bestellung des Käufers schriftlich oder
fernmündlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder
Neuberechnungen. Die Media Art / J.Hohnfeldt behält sich vor, einen
Vertrag mittels Rechnung zu bestätigen. Bei Dienstleistungsaufträgen gilt eine
schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis
und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und
Preisänderungen eintreten können.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich
zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils
am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager. Für alle Lieferungen
bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar- Nachnahme ausdrücklich vorbehalten.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Media Art / J.Hohnfeldt an die in
ihren Angeboten enthaltenen Preise 7 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend
sind die in der Auftragsbestätigung der Media Art / J.Hohnfeldt genannten
Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten
sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen,
Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc. berechtigen die Media
Art / J.Hohnfeldt zu einer entsprechenden Preisanpassung. Bei Abrufbestellungen
dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage. Die
Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen die
Media Art / J.Hohnfeldt zur Preisanpassung.
4. Liefer- und Leistungszeit
Alle Liefervereinbarungen
bedürfen der Schriftform. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei
Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige
Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund
von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks
etc., gleich ob diese im eigenem Betrieb, dem Lieferanten oder Unterlieferanten
eintreten. In diesem Fall kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw.
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wenn die Liefer- und
Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der Media
Art / J.Hohnfeldt zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine
Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die
Media Art / J.Hohnfeldt nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich
benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den die Media Art / J.Hohnfeldt zu vertreten
hat, haben Kaufleute unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen nur das Recht
zum Rücktritt vom Vertrag.
5. Versendung und
Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den
Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben
worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Media Art / J.Hohnfeldt
verlassen hat. Die Media Art / J.Hohnfeldt versichert jedoch die Ware auf
Kosten des Käufer, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt.
Bei Sendungen an die Media Art / J.Hohnfeldt tragt der Versender jedes Risiko,
insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der
Media Art / J.Hohnfeldt, sowie die gesamten Transportkosten.
6. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Rechnungen sind ohne
vorhergehende Einigung per Barnachnahme, Verrechnungsschecknachnahme oder
Bar als Vorauskasse, bzw. Bar bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes
vereinbart ist.
Alle
Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig
von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der
Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten,
dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
Der
Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn
die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind.
Teillieferungen oder
Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt
erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der Media Art / J.Hohnfeldt
gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht
einlöst, ist die Media Art / J.Hohnfeldt zum sofortigen Rücktritt vom
Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt
In diesen Fällen werden ohne
besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der Media Art / J.Hohnfeldt
gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig.
Gleiches gilt, wenn der Media
Art / J.Hohnfeldt andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des
Kunden infrage stellen. Hält die Media Art / J.Hohnfeldt weiter am Vertrag
fest. ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaft oder
Sicherheitsleistung zu verlangen.
Der Media Art / J.Hohnfeldt
steht das Recht zu den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren
Belieferung aus zuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen
worden sind.
Vom Verzugszeitpunkt an ist die
Media Art / J.Hohnfeldt berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken
berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer
trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts und Vollstreckungskosten.
Die Media Art / J.Hohnfeldt ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.
7. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferbedingungen
erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann
auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber
getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer
bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das
vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
b)
Be- und Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender
Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne das für uns Verbindlichkeiten
hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen
vermischt oder verbunden, so tritt auch der Käufer schon jetzt seine Eigentums-
bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand ab und verwahrt diesen mit
kaufmännischer Sorgfalt für uns.
c) Der Käufer darf die
gelieferte Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur dann veräußern,
wenn seine Abnehmer nicht die Abtretung der Forderung aus der weiter
Veräußerung ausgeschlossen hat. Sicherungsübereignung und Verpfändung der dem
Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren sind dem Käufer nicht gestattet. Von
bevorstehenden oder vollzogenen Pfändungen oder jeder anderen Beeinträchtigung
unsere Rechte. insbesondere von dem Bestehen von Globalzessionen hat uns der
Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Pfändungen ist uns eine Abschrift
des Pfandprotokolles zu übersenden.
d) Veräußert der Käufer die von
uns gelieferte Ware bzw. die daraus hergestellten Erzeugnisse allein, gleich in
welchem Zustand - so tritt er hiermit bereits jetzt bis zur völligen Tilgung
aller unserer Forderungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Ansprüche
gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Dies jedoch nur bis zu
einem Teilbetrag der ihm erwachsenden Kaufpreisforderung in Hohe des von dem
Verkäufer für die gelieferte Ware in Rechnung gestellten Betrages. Erfolgt die
Veräußerung unserer Vorbehaltsware - gleich in welchem Zustand - zusammen mit
der Veräußerung von Gegenständen, an denen Rechte Dritter bestehen und/oder im
Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen durch Dritte, so beschränkt sich
diese Vorausabtretung auf die Höhe des von uns dem Käufer für die
Vorbehaltsware in Rechnung gestellten Wertes. Der Käufer ist ermächtigt, die
uns mit dieser Vorausabtretung zedierten Forderungen für uns, jedoch auf eigene
Rechnung und Gefahr einzubeziehen, allerdings nur so lange, wie er seinen
Verpflichtungen uns gegenüber vertragsmäßig nachkommt. Diese Ermächtigung kann
jederzeit durch uns widerrufen werden. Auf unser Verlangen ist der Käufer
verpflichtet die Abtretung den Drittschuldnern bekanntzugeben und uns die zur
Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und
Unterlagen auszuhändigen.
f) so geben wir auf Antrag des
Käufers übersteigende Sicherungen nach Wahl frei.
8) Gewährleistung
Wir gewährleisten, daß unsere
Produkte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften gehört. behaftet sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei
jahre ab Auslieferung an den Besteller. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung
darf bei Verlust des Gewährleistungsanspruches an dem bemängelten Stück nichts
geändert werden. Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach unserer
Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Für Nachbesserungsarbeiten und
Ersatzlieferungen besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprüngliche
Lieferung oder Leistung, und zwar bis zum Ablauf der für diese geltende
Gewährleistungsfrist Bei fehlgeschlagener Nachbesserung/Ersatzlieferung steht
dem Käufer ein uneingeschränkter Wandlungs- bzw. Minderungsanspruch zu.
Gewährleistungsansprüche verjähren einen Monat nach Zurückweisung der
Mängelrüge durch uns. Soweit wir einen gerügten Mangel anerkennen, übernehmen
wir alle zur Nachbesserung notwendigen Lohn- und Materialkosten. Frachtkosten
und -risiken gehen zu Lasten des Kunden. Bei Selbstbausätzen wird eine Garantie
nur bei entsprechendem Sachkundenachweis übernommen. Sollten im Rahmen unserer
Reparaturbemühung auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten
verlorengehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Eine Haftung
für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
9) Software
Soweit Programme zum
Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes
Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur
Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen
schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der
Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
10) Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen
sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Media Art / J.Hohnfeldt und
dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend
vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale
Kaurecht (EKS,EKAG, jeweils v. 17.07.1973) werden ausgeschlossen. Soweit der
Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen
Rechtes oder öffentliches Sondervermögens ist, wird als Gerichtsstand der Sitz
der Firma Media Art / J.Hohnfeldt oder das Amts- bzw. Landgericht Dortmund
vereinbart. Im Falle der Abtretung der Forderungen durch den Verkäufer hat auch
der Zessionar das Wahlrecht unter diesen beiden Gerichtsständen. Sollte eine
Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.
11) Datenschutz
Die Media Art / J.Hohnfeldt ist
berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit
dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich, ob diese vom Käufer selbst
oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu
verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die
Mitteilung gemäß
Bundesdatenschu!zgesetz, daß persönliche Daten über den Kunden mittels EDV
gespeichert und weiter verarbeitet werden.
12) Export
Wir weisen darauf hin, daß die
Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung
erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das
Bundesausfuhramt Eschborn/Taunus. Die Zustimmungerklärungen sind vorn Käufer
vor der Verbringung der Ware einzuholen.
13) Sonstige
Schadenersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche aus
positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden,
Verschulden bei Vertragsabschluß haftet die Media Art / J.Hohnfeldt nur, wenn
ihr bzw. Ihrem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
fällt. Befindet sich der Abnehmer mit der ihm obliegenden Leistung in Verzug,
so kann die Media Art / J.Hohnfeldt nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist
zur Bewirkung der relevanten Leistung Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen, wenn die Leistung nicht rechtzeitig erfolgt ist. Als Schadensersatz
werden 5% über Nominalzins pauschal festgesetzt.